(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung der Firma Zöller Gartengestaltung und Pflanzen und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertragliche Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung/Leistung als anerkannt.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Ausdrücklich widerspricht die Firma Zöller Gartengestaltung und Pflanzen Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von Unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Amber schriftlich zugestimmt.
(4) Die von der Firma Zöller Gartengestaltung und Pflanzen unterbreiteten Angebote gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
(5) Ideen, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und selbst erstellte Angebotstexte sind Eigentum der Firma Zöller Gartengestaltung und Pflanzen und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung sind diese unverzüglich an Zöller Gartengestaltung und Pflanzen zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
(1) Zöller Gartengestaltung und Pflanzen hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
(2) Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
(3) Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
(4) Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
(1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.
(2) Zöller Gartengestaltung und Pflanzen behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, werden diese nicht verlangt, bleiben, bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Zöller Gartengestaltung und Pflanzen, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
(3) Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.
(4) Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
(5) Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(6) Soweit nicht anders vereinbart werden angefangene, nicht vollständige Arbeitsstunden, mit dem der Tätigkeit entsprechenden halben Stundesatz berechnet.
(7) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten, nicht voraussehbaren Bedingungen behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.
(8) Wünscht unser Kunde über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot hinausgehende Leistungen, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen.
(9) Rüst-, Fahr- und Abladezeiten werden von uns berechnet und werden in der Regel den Arbeitsstunden aufgerechnet.
(1) Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
(2) Feste Ausführungs– und Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
(3) Die Firma Zöller Gartengestaltung und Pflanzen ist berechtigt einzelne oder die gesamte Leistung auf Subunternehmer zu übertragen.
(4) Teilleistungen und -lieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
(5) Bei der Ausführung sämtlicher Tätigkeiten hält sich Zöller Gartengestaltung und Pflanzen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(1) Sämtliche Maße sind Cirka-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.
(2) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen) abweichen.
(1) Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, pflanzlicher oder tierischer Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im bestimmten Fällen ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
(2) Zöller Gartengestaltung und Pflanzen übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen bzw. im Angebot und den dazugehörigen Plänen vorgenommenen Leistungsbeschreibung.
(3) Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich an die Firma Zöller Gartengestaltung und Pflanzen, Hammerhöhe 11, 51598 Friesenhagen, zu richten.
(4) Gewährleistungsansprüche für die von uns durchgeführten Bauleistungen (Wege, Mauern etc.) verjähren innerhalb von fünf Jahren nach Ausführung der Arbeiten.
(5) Trifft ein Gewährleistungsfall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
(6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
(1) Die für die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen sind uns von unseren Kunden unentgeltlich und rechtzeitig zur übergeben. Dazu zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens. Sollte dies nicht geschehen, kann Zöller Gartengestaltung und Pflanzen für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
(2) Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann Zöller Gartengestaltung und Pflanzen keine Garantie übernehmen.
(3) Verbrauchskosten für Strom und Wasser trägt der Kunde.
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.